Meldung der privaten Tierhaltung
- Wer Schafe, Ziegen, Schweine und Minischweine, Bienen, Geflügel, Neuweltkameliden, Pferde und Esel, Mast- und Zuchtkaninchen sowie Farmwild hält, muss diese nach dem Tierseuchengesetz bzw. der Geflügelpest-Verordnung im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) registrieren (https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-registrierung/vis-registrierung-fuer-tierhalter).
- Die Haltung von Geflügel, Pferden und Esel, Neuweltkameliden, Farmwild sowie Mast- und Zuchtkaninchen ist zusätzlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Für die Meldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde kann das Online-Formular auf der Homepage der NÖ Landesregierung verwendet werden. (https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Tierhaltung_Tierkennzeichnung.html)
Die Pflicht zur Registrierung und Meldung besteht selbst bei Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Fachgebiet Veterinärwesen (02762/9025-31650).