gemäß § 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978
und der Verordnung der Gemeinde
Berechnung
Die Hälfte der bebauten Fläche, mal Anzahl der angeschlossenen Geschosse +1
+ 15 % der unverbauten Fläche (max. jedoch 75,00 m²)
x Einheitssatz = Wasseranschlussabgabe
Beispiel
100 m² : 2 x (3 + 1) = 200 m²
+ 75,00 m² = 275 m² x € 7,10 =
€ 1.952,50 (excl. 10 % Mwst)
gemäß §§ 2 und 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 und der Verordnung der Gemeinde
Berechnung
½ bebaute Fläche × angeschlossene Geschosse + 15 % der unverbauten Fläche × Einheitssatz
Beispiel
100 m² : 2 x (3 + 1) = 200 m²
+ 75,00 m² = 275 m² x € 13,50 =
€ 3.712,50 (excl. 10 % Mwst)
Maximal werden bei der unverbauten Fläche 75 m² berücksichtigt.
Kanaleinmündungsabgabe für Regenwässer
Berechnung
½ bebauten Fläche x 0 + 1
x Einheitssatz = Kanaleinmündungsabgabe für Regenwässer
Beispiel
100 m² : 2 x (0 + 1) = 50 m²
x € 3,10 =
€ 155,00 (excl. 10 % Mwst)
Kanalbenützungsgebühr
Gebühr
€ 2,29 excl. pro Quadratmeter angeschlossener Geschossfläche
(Vorschreibung erfolgt vierteljährlich)
Kellergeschosse werden nicht mitberechnet, auch wenn diese angeschlossen ist
(Ausnahme: gewerbliche Nutzung).
Wenn das Gebäude an den Regenwasserkanal angeschlossen ist, wird der Einheitssatz um 10 % erhöht.
♻️ Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftsgebühr
gemäß NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 und Abfallwirtschaftsverordnung der Gemeinde
Für die Erfassung und die Behandlung von Abfall und für die Bereitstellung von Abfallentsorgungseinrichtungen wird von der Gemeinde Eschenau eine Müllgebühr wie folgt verrechnet:
Gebühr pro Haushalt
€ 228,96
exkl. 10 % USt. pro Haushalt
Inkludierte Leistungen
13 × Restmüllabholung, 120-l-Tonne
6 × Altpapierentleerung, rote Tonne
13 × Kunststoff- und Metallverpackung
Entsorgung von Grünschnitt, Baum- und Staudenschnitt