Abgaben & Gebühren

Hier finden Sie die wichtigsten Abgaben, Gebühren und Berechnungsgrundlagen der Gemeinde Eschenau übersichtlich zusammengefasst.

🏠 Bau & Anschlussgebühren

Aufschließungsabgabe

gemäß §§ 38 und 39 der NÖ Bauordnung 2014 und der Verordnung der Gemeinde
Berechnung
√ der Quadratmeter × Bauklasse II × Einheitssatz = Aufschließungsbeitrag
Beispiel
700 m² → √700 = 26,46
26,46 × 1,25 × 650,– =
€ 21.496,72

Wasseranschlussabgabe

gemäß § 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 und der Verordnung der Gemeinde
Berechnung
Die Hälfte der bebauten Fläche, mal Anzahl der angeschlossenen Geschosse +1 + 15 % der unverbauten Fläche (max. jedoch 75,00 m²) x Einheitssatz = Wasseranschlussabgabe
Beispiel
100 m² : 2 x (3 + 1) = 200 m² + 75,00 m² = 275 m² x € 7,10 =
€ 1.952,50 (excl. 10 % Mwst)
Bereitstellungsgebühr
Bereitstellungsbetrag pro m³/h Wasserzähler € 50,--
Wasserzähler Nennbelastung 3 m³/h = € 150,-- (excl. 10 % Ust.) jährlich
Wasserzähler Nennbelastung 7 m³/h = € 350,-- (excl. 10 % Ust.) jährlich
Wasserbezugsgebühr
2,15 excl./m³ Wasserverbrauch

🚰 Kanalgebühren

Kanaleinmündungsabgabe

gemäß §§ 2 und 3 des NÖ Kanalgesetzes 1977 und der Verordnung der Gemeinde
Berechnung
½ bebaute Fläche × angeschlossene Geschosse + 15 % der unverbauten Fläche × Einheitssatz
Beispiel
100 m² : 2 x (3 + 1) = 200 m² + 75,00 m² = 275 m² x € 13,50 =
€ 3.712,50 (excl. 10 % Mwst)
Maximal werden bei der unverbauten Fläche 75 m² berücksichtigt.

Kanaleinmündungsabgabe für Regenwässer

Berechnung
½ bebauten Fläche x 0 + 1 x Einheitssatz = Kanaleinmündungsabgabe für Regenwässer
Beispiel
100 m² : 2 x (0 + 1) = 50 m² x € 3,10 =
€ 155,00 (excl. 10 % Mwst)

Kanalbenützungsgebühr

Gebühr
€ 2,29 excl. pro Quadratmeter angeschlossener Geschossfläche (Vorschreibung erfolgt vierteljährlich) Kellergeschosse werden nicht mitberechnet, auch wenn diese angeschlossen ist (Ausnahme: gewerbliche Nutzung). Wenn das Gebäude an den Regenwasserkanal angeschlossen ist, wird der Einheitssatz um 10 % erhöht.

♻️ Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaftsgebühr

gemäß NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 und Abfallwirtschaftsverordnung der Gemeinde

Für die Erfassung und die Behandlung von Abfall und für die Bereitstellung von Abfallentsorgungseinrichtungen wird von der Gemeinde Eschenau eine Müllgebühr wie folgt verrechnet:
Gebühr pro Haushalt
€ 228,96
exkl. 10 % USt. pro Haushalt
Inkludierte Leistungen
  • 13 × Restmüllabholung, 120-l-Tonne
  • 6 × Altpapierentleerung, rote Tonne
  • 13 × Kunststoff- und Metallverpackung
  • Entsorgung von Grünschnitt, Baum- und Staudenschnitt
  • Silofolien, Sperr- und Sondermüll

Biomüll & Zusatzgebühren

Biomüllabfuhr
26 × Biomüllentleerung, 240-l-Tonne
€ 274,92
exkl. 10 % USt.
Sperrmüll / Grünschnitt-Abholung
Kostenersatz pro Abholung:
€ 50,–
Seuchenvorsorgeabgabe
jährlich € 13,52

❓ Häufige Fragen

Sind die Berechnungen verbindlich?

Die dargestellten Beispiele dienen zur Orientierung. Die tatsächliche Vorschreibung erfolgt durch die Gemeinde auf Basis der geltenden Verordnungen.

Wo bekomme ich eine genaue Auskunft?

Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt Eschenau.

Welche Gebühren gelten aktuell?

Maßgeblich sind die jeweils gültigen Verordnungen und Vorschreibungen der Gemeinde.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder neuer Gemeindeverordnungen sind möglich.